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Die Begünstigten

Nach Erhalt des Bewerbungsformulars werden wir ein Persönliches Gespräch mit dem Begünstigten organisieren, um gemeinsam die aktuelle Situation des Alltagslebens zu analysieren

Ablauf des Antragsverfahren

Kontakthund - Begünstigter

Offizielle Übergabe des Hundes

Die Interessenten kontaktieren uns, und wir senden ihnen ein Antragsformular zu. Nach Retournierung des kompletten Bewerbungsformulars, setzen wir uns schnellstmöglich mit der Person in Verbindung, um einen Hausbesuch zu organisieren. Bei diesem Besuch stellen wir einen ersten direkten Kontakt her und analysieren gemeinsam die Lebensumstände und Perspektiven.   

Daraufhin wird ein Bericht an die Kommission von Le Copain vorgelegt welche die Entscheidung fällen. Die Kommission besteht aus Personen die im Gesundheitswesen, Sozialwesen und Sektor Assistenzhunde tätig sind.

Nach Bewilligung des Antrages wird der Begünstigte in das Ausbildungszentrum in Granges (VS) eingeladen. Ein erstes Zusammentreffen mit den zuständigen Instruktoren und Hunden, deren Fähigkeiten seiner Situation zu entsprechen scheinen.

Wenn ein Hund ein besonderes Interesse gezeigt hat, treffen wir eine Auswahl, ohne jedoch dem Begünstigten zu verraten, wer sein zukünftiger Begleiter auf vier Pfoten sein wird. Wir laden den zukünftigen Begünstigten an ein zweiwöchiges, obligatorisches Praktikum ein.

Während des zweiwöchigen Kurses erhalten die Begünstigten oder gesetzlichen Vertreter eine theoretische und praktische Schulung, die es ihnen ermöglicht, seinen Alltag mit seinem Hund einwandfrei zu leben.

Am letzten Tag findet eine offizielle Übergabezeremonie statt. Die Gastfamilien übergeben den Begünstigten Ihren Assistenzhund. Dieser Anlass ist sehr emotional, weil er den erfolgreichen Abschluss eines Prozesses darstellt.

Danach beginnt für die Begünstigten und ihre vierbeinigen Gefährten ein neues Leben.

Um sicher zu stellen, dass die Hunde ihre Mission gut erfüllen und die Begünstigten nicht überfordert sind, werden sie weiterhin vom Zentrum begleitet.

Neben den spezifischen Aufgaben bringt der Hund eine neue Dynamik in das Leben der Person und ermöglicht ihr, vermehrt hinauszugehen und wird so zu einem wichtigen Element zur Ermöglichung der sozialen Teilhabe. Daher ist es zwingend notwendig, dass die Grundbedürfnisse des Hundes erfüllt werden.

Der Hund bleibt Eigentum der Stiftung.

JETZT SPENDEN

ÜBERWEISUNG

Raiffeisen Bank Siders und Region

3960 Sierre

ZUGUNSTEN

CH84 8059 8000 0216 2709 4
Stiftung LE COPAIN
Ch. de la Pinède 15

3977 Granges VS

KONTO 

19-5683-3

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Bevor Sie einen Hund von Le Copain streicheln,

fragen Sie immer seinen Begünstigten/Besitzer um Erlaubnis.

Sicherlich sind sie bereits einem Welpen oder Hund auf der Strasse oder in einem Geschäft begegnet, der ein gelbes, blau gesäumtes Mäntelchen/Schabrakke trägt, auf dessen Rücken ein «L» oder das Logo der Stiftung LE COPAIN aufgedruckt ist.

Bei der Arbeit mit seiner Gastfamilie,

trägt der Welpe sein gelbes Mäntelchen (Schabrakke genannt)

mit  «L» aufgedruckt.

Wenn er seinen Begünstigten begleitet, ist auf seinem  Mantel (Schabrakke genannt) das Logo LE COPAIN aufgedruckt.

Durch seine Anwesenheit überwältigt und angezogen,

ist der Wunsch sehr gross, ihn zu streicheln.,

ABER TUN SIE ES NICHT!

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